korrespondenz.biz - 028 (07.10.2002): Erstes Lexikon der Kontrolleure


Da ich nun schon mal von korrespondenz.biz zum Eisenbahnspezia- gleichwie -publizisten ernannt wurde, sei es mir erlaubt, umgehend meinen Ruf zu stärken und im Sinne des internetspezifischen intertextuellen Reaktionsschematismus zügig zu interagieren, den Sachzusammenhang des heute immer problematischeren Eisenbahnfahrens erweiternd - durch einige erste Hinweise zum engeren (und notabene netzweit äusserst engagiert durchschrittenen) Themenkreis der S-Bahn-Kontrollen und -kontrolleure.

I.

S-Bahnen sind "Reisezüge des linienbezogenen Ballungsverkehrs mit Systemhalten im dichten Takt mit S-Bahn-typischen Fahrzeugen oder mit nicht S-Bahn-typischen Fahrzeugen unter S-Bahn-Tarifanwendung für die S-Bahnen", sagt die Deutsche Bahn. Sie muss es wissen, sie betreibt sie ja. Deshalb weiss sie auch, wofür "S-Bahn" steht: kurz und bündig für "Schnell-Bahn". Selbst wenn es nicht immer zutrifft, von wegen "dichter Takt" und "schnell" usw.
Doch sonst ticken sie schon ganz ordentlich, die DB-Abkürzungsexperten. Unter www.eisenbahn-kurier.de findet man 102 bahnamtliche Kürzel "der Zuggattungen" - neben dem RE (RegionalExpress), dem EC (EuroCity), dem IC (Intercity), dem dreifach gehüpften ICE (-A, -W und -T, jeder ein sog. InterCityExpress) und dem guten alten IRE (InterRegioExpress) z. B. den sehr flott benamsten IKE (InterKombiExpress, d. h.: "Direktzüge des InterKombi-Verkehrs zwischen den Ubf [auch mit Unterwegsbehandlung]"), den trockenen TE (TransEurop-Zug, ein "Qualitätszug") oder die bzw. den AZ (Autozug). Gleichfalls im Programm: CNL (CityNightLine), UEx (Urlaubsexpress, besonders "schnellfahrend" und "mit besonderem Komfort"), DFRS ("Fernreisezug für Dritte > 160 km/h"), KC (Komplett-Cargo-Zug), Dm (ja, mit kleinem "m"; Militärreisezug) und MCTL ("Züge mit Reisezug- und Cargowagen für den Transport von Truppen mit Ausrüstung einschl. Leerzüge"). Einen Dsts, einen "Dienstzug für Sonderzwecke", können vor allem Kontrolleure und andere Foucaultsche Instanzen gewiss gut brauchen.
Was aber in Mehdorns Namen heisst eigentlich "D-Zug"?

II.

Das Amt des Kontrolleurs ist ein hohes. Das griechische Episkopos, dt. Bischof, bedeutet soviel wie Aufseher, Kontrolleur. Die Weihen des Kontrolleurs erhält man nach einer zweimonatigen Ausbildung bei der Bahn. Was genau da gelehrt wird, ist schwer zu sagen. Kampfsport steht sicher nicht auf dem Programm. Die Qualifikationen, die eine künftige "Sicherheitsfachkraft im Verkehrswesen" erfüllen muss, sind laut Auskunft der DB vielgestaltig: zwischen 21 und 55 Jahre alt, bahnärztliches Tauglichkeitsattest, Führerschein Klasse 3, ein gepflegtes Äusseres, Belastbarkeit, Freude am Umgang mit Menschen, ein sicheres und überzeugendes Auftreten und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Das Salär sei "nicht besonders üppig". Das Repertoire an Tricks bleibt zum Glück ebenso beschränkt. Zivilfahnder zeichnen sich durch ein auffällig unauffälliges Team- bzw. Gluckenverhalten am Bahnsteig aus. Uniformierte Kräfte neigen verständlicherweise überhaupt nicht zur Tarnung.
Wurde man dennoch erwischt und weigert sich, die "Nachlösegebühr" zu berappen, hat der Kontrolleur "im Rahmen des Jedermannsgesetzes" (DB) das Recht, die Personalien aufzunehmen. Bei einem Fluchtversuch darf er den Übeltäter schnappen und dem Bundesgrenzschutz übergeben. Dann erfolgt Anzeige. Im mehrfachen Wiederholungsfall droht der Strick. Über "die ungeahnten Folgen eines fehlenden Fahrscheins" informiert z. B. www.datenschutz-berlin.de.
Betriebswirtschaftlich betrachtet sind Fahrkartenkontrolleure unverzichtbar. Die Berliner S-Bahn z. B. verlor 1999 elf Millionen Mark durch das "Erschleichen von Dienstleistungen". "Viele Schwarzfahrer", so Marketingchef Wilfried Kramer, pardon: Wilfried Kramer, "sind gut situiert und kühle Rechner. Sie haben 60 Mark immer griffbereit dabei." Die heutzutage fälligen 30 Euro zieht die von der DB beauftragte Inkassofirma Credidata ein.

III.

Was tun, wenn sie vor einem stehen? Wie kommt man noch einmal davon? Hilft eine "Psychologie des S-Bahn-Fahrens" (www.schaf.de)? Bov Bjerg vom Berliner Satiremagazin Salbader schildert folgende Technik: "Christoph sagt: 'Fahr doch schwarz. Mach' ich seit Jahren. Man muss es nur konsequent tun, dann lohnt sich's. Ich bin bisher zweimal erwischt worden, aber bezahlen musst' ich noch nie. Ich sag' einfach: Ich hab' kein' Fahrschein. Keine Ausreden, kein Hab'-meine-Monatskarte-vergessen. Das sind die Kontrolleure gar nicht gewöhnt." Na ja. Bewährt hat sich jedenfalls, dem Kontrolleur in einer geschwind ausgedachten Phantasiesprache zu antworten. Oder einen Stotteranfall zu mimen. Bzw. zu behaupten, man käme "aus der DDR". Dann erklärt einem der freundliche junge Herr, "wie das hier bei uns im Westen so läuft", und lässt Gnade vor Recht ergehen.
Die sog. Poetenstrategie funktionierte, solange nur die Personalien aufgenommen werden durften: "Name? Peter Handke. Wohnort? Botho-Strauss-Strasse." Die heutigen harten Zeiten verlangen mehr kommunikatives Geschick. Bov Bjerg erzählt: "'Macht sechzig Mark', sagt der Bullige. Ich sage: 'Denken Sie manchmal über den Tod nach?' 'Wat?' 'Ob Sie manchmal über den Tod nachdenken?' 'Na, dis is ja 'n Ding. Sieht man mir det an?' Ich will ihm die sechzig Mark geben, da sagt er: 'Nee, nee, lassense man stecken. Hammse 'n bisschen Zeit?'" Man sieht: Ein bisschen christliche Demut vor den letzten Fragen kann nie schaden.

IV.

Abschliessend eine gute Nachricht für Noch-nicht-Oberstufenschüler: "Minderjährige müssen nicht in jedem Fall fürs Schwarzfahren Strafe zahlen", so das Programmheft 4. Deutscher Nahverkehrstag (19.-22. September 2001) über einen Spruch des Amtsgerichts Leipzig. "Ein Kontrolleur erwischte die Jugendlichen in der Strassenbahn ohne gültiges Ticket und verlangte 60 Mark Bussgeld. Die Schülerin beteuerte, unabsichtlich nicht bezahlt zu haben, und berief sich mit Erfolg auf den Minderjährigenschutz, wonach Jugendliche unter 18 nur bedingt geschäftsfähig sind."
Um Fälle von zu Unrecht erhobenem "erhöhten Beförderungsentgelt (EBE)" (defekter Automat, kaputter Entwerter etc.) kümmert sich übrigens die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucher-Zentrale. Ein Einspruch bei der Zentralen Fahrpreisnacherhebungsstelle der DB in Frankfurt/Main führt hingegen i.d.R. zu nichts. Naturgemäss.

jro